FAQ Fragen und Antworten
Sie haben allgemeine Fragen an uns? Hier beantworten wir diese gerne.
MACHEN SIE AUCH HAUSBESUCHE?
Ja, in gewissen Fällen ist ein Hausbesuch angebracht. Die diagnostischen Möglichkeiten sind beim Hausbesuch aber sehr beschränkt. Deshalb ist ein Transport in die Praxis bei Krankheit meist unumgänglich.
WAS WIRD DAS WOHL KOSTEN?
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag wie in der Autowerkstatt bei lebenden Patienten oft nicht möglich ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten ab, ebenso der Medikamentenverbrauch.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren Patienten in der Praxis vorstellen, können wir die Behandlung- und OP-Kosten kalkulieren und individuell mit Ihnen besprechen.
IST DAS TIERARZTHONORAR ERFOLGSABHÄNGIG?
Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) (pdf) fallgenau abgerechnet. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist Tierärzten per Berufsordnung ausdrücklich verboten.
Die Vergütung für erbrachte Leistungen steht dem Tierarzt in jedem Fall zu, auch wenn der erhoffte oder erwartete Behandlungserfolg ausnahmsweise einmal nicht eintreten sollte.
WER ÜBERNIMMT DIE BEHANDLUNGSKOSTEN FÜR VERLETZTE FUNDTIERE?
Auch wer nicht Eigentümer des zu behandelnden Tieres ist, muss für die verursachten Kosten aufkommen. Leider. Für die Kostenübernahme für Behandlungen an Wild- oder Fundtieren müssen Sie Fundtiere nach den Vorschriften des Fundrechtes unbedingt immer erst beim Tierheim anmelden.
FÜHREN SIE EINE EUTHANASIE AUCH ZUHAUSE DURCH?
Wenn die Trennung nahe rückt, sprechen Sie mit uns, wir werden einen würdigen Rahmen für diesen letzten Schritt mit Ihnen finden.
KANN ICH EINE TIERÄRZTLICHE RECHNUNG PRÜFEN LASSEN?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie können unsere Mitarbeiterinnen offen ansprechen, wir werden Ihnen gern die notwendigen Erläuterungen geben. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) können Sie auch durch Anklicken des Links unter www.bundestieraerztekammer.de direkt einsehen.
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Überprüfung wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Tierärztekammer